3.1 Allgemeine Bestimmungen zu Verkauf und Vertrieb
3.1.1 Vorverkaufsbeginn
Der Vorverkaufsbeginn wird jeweils im Spielzeit-Gesamtprogramm publiziert und gilt für alle Vertriebswege.
3.1.2 Begrenzung
Konzert Theater Bern behält sich vor, die Anzahl der pro Kunde und Veranstaltung bezogenen Billette zu beschränken.
3.1.3 Ermässigungen
Ermässigungen (auch „Rabatte“) können nur bis zum Mindestpreis von CHF 10,– für ein Billett gewährt werden. Ermässigungen können weder kumuliert noch nachträglich angerechnet werden.
Konzert Theater Bern behält sich jederzeit vor, die Konditionen von Ermässigungen zu ändern oder Ermässigungen für bestimmte Veranstaltungen und Preiskategorien einzuschränken oder zu sperren.
Für Gastspiele, Drittveranstaltungen und Sonderveranstaltungen wie Gala-, Neujahrskonzert oder Silvesterveranstaltungen gelten besondere Regelungen.
3.1.4 Zahlung
Die Bezahlung hat in Schweizer Franken zu erfolgen. Bei Barzahlung werden keine 1‘000-Franken-Noten angenommen. Briefmarken werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
3.1.4.1 Elektronischer Zahlungsverkehr
An der Billettkasse und im Webshop kann mit bestimmten Kredit- oder Debitkarten gezahlt werden, an den Veranstaltungskassen kann keine Kartenzahlung garantiert werden. Genaue Informationen hierzu sind an der Billettkasse erhältlich.
Elektronische Zahlungen werden durch den Payment Provider SIX Payment Services (www.six-payment-services.com) abgewickelt.
3.1.4.2 Kreditverkauf
Für Käufe auf Rechnung behält sich Konzert Theater Bern eine Bonitätsprüfung des Kunden/der Kundin und eine allfällige Ablehnung des Kreditverkaufs vor. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 30, für Mahnungen mindestens sieben Tage ab Erhalt der Zahlungsaufforderung. Die genaue Frist wird auf dem Rechnungsbeleg kommuniziert.
Unbezahlte Rechnungen können mit eingereichten Gutscheinen gezahlt werden.
Bleiben Rechnungen auch nach Ablauf der Zahlungsfrist und nach Zustellung einer dritten Mahnung unbezahlt, behält sich Konzert Theater Bern vor, den Kunden/die Kundin zu betreiben.
3.1.5 Zustellungsarten
Die zur Verfügung stehenden Zustellungsarten (auch „Versandarten“) werden inklusive ggf. anfallender Gebühren (siehe 3.1.6) während des Kaufvorgangs kommuniziert. Je nach Spielstätte und Veranstaltungstermin kann die Auswahl an Zustellungsarten variieren. Genaue Informationen hierzu sind an der Billettkasse erhältlich.
3.1.6 Postversand
Für den Postversand im In- und Ausland wird eine Gebühr von CHF 6,– fällig. Ausgenommen ist der gebührenfreie Versand der Abonnemente (siehe 3.6.2). Versände sind bis sieben Tage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich.
Konzert Theater Bern übernimmt für den Postversand keine Haftung, dies betrifft insbesondere das rechtzeitige Eintreffen und die Unversehrtheit der Sendung. Auf Wunsch des Kunden/der Kundin kann ein Postversand eingeschrieben verschickt werden, die Gebühr hierfür beläuft sich auf CHF 12,–.
Konzert Theater Bern übernimmt keine Haftung für Post-Einsendungen des Kunden/der Kundin. Konzert Theater Bern empfiehlt, Billette oder Gutscheine eingeschrieben einzusenden sowie vom Versand von Bargeld abzusehen.
3.1.7 Ausstellungshoheit
Billette und Gutscheine sind nur gültig, wenn sie von Konzert Theater Bern – je nach Zustellungsart – physisch ausgegeben oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Das Kopieren, Verändern und Nachahmen jeglicher Billette oder Gutscheine ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
3.1.8 Richtigkeit der Billette
Der Kunde/die Kundin hat unmittelbar nach Erhalt die Richtigkeit der gekauften Billette zu überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf mündlich oder schriftlich an der Billettkasse vorgebracht werden, damit ein möglicher Umtausch geprüft werden kann.
3.1.9 Sorgpfaltspflicht und Verlust
Unabhängig von der Zustellungsart der Billette und Gutscheine ist der Kunde/die Kundin für deren sorgsame Aufbewahrung und Unversehrtheit verantwortlich.
Bei Verlust eines Billetts kann der Kunde/die Kundin ein Ersatz-Billett anfragen, sofern er glaubhaft machen kann, welchen Platz er wann und auf welchem Weg gebucht hat.
Abweichende Bedingungen gelten für Buchungen über Vertriebspartner von Konzert Theater Bern (siehe 3.4) sowie für Fix-Abonnements-Ausweise (siehe 3.6.3.3).
3.1.10 Nachdruck
Bei Neu-Ausstellung oder Nachdruck jeglicher physisch oder elektronisch ausgestellter Billette oder Gutscheine durch Konzert Theater Bern oder den Kunden/die Kundin ist nur das zuletzt erstellte Exemplar gültig.
3.1.11 Weiterverkauf und Missbrauch
Jeglicher kommerzieller, gewerblicher oder privater Weiterverkauf der erworbenen Billette ohne vorherige Zustimmung von Konzert Theater Bern ist untersagt. Bewilligte Weiterverkäufe sind grundsätzlich an die AGB von Konzert Theater Bern gebunden, Abweichungen werden vor Verkaufsabschluss kommuniziert.
Konzert Theater Bern ist berechtigt, bei Verdacht auf unbefugte oder missbräuchliche Nutzung den Verkauf der Billette oder Dienstleistungen zu verweigern oder zu stoppen. Jegliche Haftung für die Gültigkeit von Tickets, welche nicht über die eigenen Vertriebskanäle oder einen Vertriebspartner (siehe 3.4) und damit über die offiziellen Verkaufsstellen bezogen worden sind, wird abgelehnt. Insbesondere wird von einem Billettkauf über Auktionsplattformen oder Online-Ticketbörsen abgeraten.
3.1.12 Rücknahme und Umtausch der Billette
Rückgabe oder Umtausch der Billette oder Gutscheine sind ausgeschlossen. Ausnahmefälle sind unter 2.5.1 und 3.1.8 aufgeführt. Für Fix-Abonnemente gelten abweichende Bedingungen, siehe 3.6.3.1.
3.2 Billettkasse und Veranstaltungskassen
3.2.1 Billettkasse
Konzert Theater Bern betreibt unter der Bezeichnung „Billettkasse“ eine Kartenvertriebsorganisation mit Schalter- und Telefonvorverkauf. Der Vorverkauf findet in der Eingangshalle des Stadttheaters Bern, Kornhausplatz 20, 3011 Bern statt. Die Öffnungszeiten werden in den Publikationen und auf www.konzerttheaterbern.ch kundgetan.
3.2.2 Veranstaltungskassen
Zu jeder Veranstaltung, für deren Besuch Billette bezogen werden müssen, findet am jeweiligen Veranstaltungsort ab einer Stunde vor Beginn eine Veranstaltungskasse (auch „Abendkasse“) statt.
3.2.3 Besondere Dienstleistungen an Billett- und Veranstaltungskasse
3.2.3.1 Bestellungen
Bei schriftlicher oder telefonischer Bestellung erfolgt ein Postversand der Billette gegen Rechnung, zzgl. der unter 3.1.6 genannten Versandgebühr. Bei Bestellungen vor dem Vorverkaufsbeginn geniessen Mitglieder der Gesellschaft der Freunde des Stadttheaters Bern, der Freunde des Berner Symphonieorchesters sowie des Berner Theatervereins ein Vorbezugsrecht.
3.2.3.2 Reservationen
Ab sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden Plätze bei telefonischer oder schriftlicher Bestellung reserviert und die zugehörigen Billette zur Abholung an der Veranstaltungskasse hinterlegt. Reservationen müssen spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden, andernfalls verfällt die Reservation.
3.3 Webshop
Konzert Theater Bern betreibt über die Website shop.konzerttheaterbern.ch einen Webshop zum Kauf der Billette, Gutscheine und anderer Produkte.
Der Webshop wird von der JetTicket Software GmbH (www.jetticketsoftware.com) gehostet.
3.3.1 Angebot im Webshop
Im Webshop sind grundsätzlich dieselben Veranstaltungen und Plätze verfügbar wie an der Billett- oder Veranstaltungskasse. Bestimmte Angebote und Spezialpreise können online jedoch nicht offeriert werden.
3.3.2 Verkaufsabschluss
Der Kaufvertrag zwischen Konzert Theater Bern und dem Kunden/der Kundin kommt am Ende des Verkaufsvorgangs mit Klick auf das Feld „Kostenpflichtig bestellen“ zustande.
3.3.3 Sicherheit
Die für den Webshop notwendigen Sicherheitszertifikate werden durch den Hosting-Partner zur Verfügung gestellt. Die für die Zahlungsabwicklung notwendigen Sicherheitszertifikate werden von Konzert Theater Bern in Zusammenarbeit mit dem Payment Provider zur Verfügung gestellt.
Der Kunde/die Kundin trifft alle zumutbaren Vorsichtsmassnahmen, um einen Missbrauch durch Unbefugte zu verhindern. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, Konzert Theater Bern umgehend den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung zu melden.
3.4 Vertriebspartner
Vertriebspartnerschaften stellen einen bewilligten Weiterverkauf der Billette für Veranstaltungen von Konzert Theater Bern gem. 3.1.11 dar. Bestimmte Angebote und Spezialpreise können über die Vertriebspartner nicht offeriert werden. Ebenso kann die Auswahl an verfügbaren Veranstaltungen und Plätzen oder die Anrechnung von Gutscheinen, die von Konzert Theater Bern ausgestellt worden sind, eingeschränkt sein.
Kaufverträge kommen direkt mit dem Kunden/der Kundin und dem Vertriebspartner zustande. Konzert Theater Bern lehnt daher jegliche Haftung für diese Verkaufsabschlüsse ab. Ferner hat Konzert Theater Bern keine Einsicht in die einzelnen Buchungsdaten und kann deshalb die Buchungen nicht nachvollziehen.
3.4.1 Starticket
Die Veranstaltungen von Konzert Theater Bern können über das Vertriebsnetz Starticket (www.starticket.ch) der Starticket AG mitsamt ihren Vorverkaufsstellen angeboten werden. Hierbei können zusätzliche Verkaufsgebühren anfallen.
3.4.2 Andere Vertriebspartner
Die Veranstaltungen von Konzert Theater Bern sind ebenfalls über bestimmte Vertriebspartner wie Tourismus-Agenturen oder Hotels erhältlich. Genaue Informationen hierzu sind an der Billettkasse erhältlich.
3.5 Gutscheine
Gutscheine sind ab Verkaufsdatum fünf Jahre lang einlösbar und gelten für alle Veranstaltungen, die von Konzert Theater Bern vertrieben werden. Sie sind unpersönlich und übertragbar. Eine Einlösung ist nur im Direktkauf bei Konzert Theater Bern möglich, nicht aber beim Kauf bei einem Vertriebspartner (siehe 3.4)
Ein Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. Sollte bei Zahlung mit einem Gutschein ein Restwert entstehen, wird ein entsprechender neuer Gutschein ausgestellt.
Rückgabe und Bar-Auszahlung von Gutscheinen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
3.6 Abonnemente und Mitgliedschaften
Konzert Theater Bern bietet Fix-Abonnemente mit vorgegebenen Veranstaltungen und Terminen sowie Programmheft-Abonnemente an. Abonnemente sind Angebote, in deren Rahmen eine Ermässigung auf den regulären Verkaufspreis gewährt wird und für welche die folgenden besonderen Bedingungen gelten.
Darüber hinaus verwaltet Konzert Theater Bern im Mandat die Mitgliedschaften der Freunde des Berner Symphonieorchesters (www.freunde-bso.ch) sowie des Berner Theatervereins (www.bthv.ch). Mitgliedschaften können direkt bei den Freundeskreisen oder bei Konzert Theater Bern bestellt werden.
3.6.1 Automatische Verlängerung und Kündigung
Bestehende Abonnemente erneuern sich automatisch für die folgende Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit gewechselt bzw. gekündigt werden. Bestehende Mitgliedschaften erneuern sich automatisch für die folgende Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit gewechselt bzw. gekündigt werden.
Änderungen und Kündigungen bestehender Abonnemente oder Mitgliedschaften sind schriftlich (formlos; analog oder digital) vorzubringen. Änderungen und Kündigungen von Mitgliedschaften können auch direkt bei den jeweiligen Freundeskreisen beantragt werden.
Abweichungen von den oben genannten Änderungs-/Kündigungsfristen werden entweder jeweils ein Jahr im Voraus im Spielzeit-Gesamtprogramm oder durch briefliche Mitteilung an die Abonnentinnen und Abonnenten kommuniziert – in letzterem Fall gewährleistet Konzert Theater Bern resp. der jeweilige Freundeskreis den Erhalt des Briefes mindestens 30 Tage vor Ablauf der neuen Änderungs-/Kündigungsfrist.
3.6.2 Zustellung und Fakturierung
Abonnements-Ausweise sowie die zugehörigen Rechnungen werden ohne Gebühr versandt. Rechnungstellung und Versand für die Abonnemente der kommenden Spielzeit erfolgt jeweils zwischen Juni und August.
Der Versand der Unterlagen für die Mitgliedschaft bei den Freundeskreisen erfolgt jeweils im August, jedoch mindestens 30 Tage vor der nächsten geplanten Vollversammlung.
3.6.3 Fix-Abonnemente
3.6.3.1 Umtauschrecht
Im Verhinderungsfall kann ein Fix-Abonnementsplatz bis spätestens einen Werktag vor der Veranstaltung abgemeldet und gegen eine Tauschgebühr von CHF 6,– pro Platz in einen anderen Veranstaltungstermin derselben Produktion gewechselt werden. Pro Spielzeit kann einmal in eine andere Produktion gewechselt werden.
Auf diesem Weg ausgestellte Tausch-Billette unterliegen den allgemeinen Rücknahme- und Umtauschbedingungen (siehe 3.1.12) und können daher nicht erneut getauscht werden.
Bei Tausch in eine günstigere als die ursprünglich gebuchte Preiskategorie wird die Differenz nicht erstattet; bei Tausch in eine höhere Kategorie ist neben der Tauschgebühr ein entsprechender Aufpreis zu zahlen. Freigegebene, aber nicht wieder eingetauschte Abonnementsplätze werden nicht vergütet und verfallen am Ende der jeweiligen Spielzeit.
3.6.3.2 Upgrade-Abo
Upgrade-Abos sind Fix-Abonnemente der günstigsten Preiskategorie, bei denen die Abonnentinnen und Abonnenten an der Veranstaltungskasse ab 30 Minuten vor Beginn einen gebührenfreien Wechsel in eine bessere Preiskategorie erfragen können. Dieses Upgrade kann nicht garantiert werden, Plätze werden nach Verfügbarkeit zugeteilt.
Upgrade-Abos sind vom unter 3.6.3.1 genannten Umtauschrecht ausgenommen.
3.6.3.3 Nachdruck eines Fix-Abonnements-Ausweises
Für den Nachdruck bei Verlust eines Fix-Abonnements-Ausweises wird eine Gebühr von CHF 10,– pro Ausweis fällig.
3.6.4 Programmheft-Abonnemente
Im Rahmen eines Programmheft-Abonnements werden alle kostenpflichtigen Programmhefte für die Premieren der Sparten Musiktheater, Schauspiel und Tanz oder die Konzerte des Berner Symphonieorchesters (ausgenommen Extrakonzerte wie Gala- oder Neujahrskonzert) vor der ersten Aufführung per Post an den Kunden/die Kundin zugestellt.
3.7 Wahl-Abonnemente
Bei Wahl-Abonnementen wählt der Kunde/die Kundin aus einem vorgegebenen Angebotsrahmen eine gewünschte Anzahl Veranstaltungen und/oder Produktionen aus und erhält eine Ermässigung auf den regulären Verkaufspreis. Wahl-Abonnemente erneuern sich nicht automatisch von Spielzeit zu Spielzeit.
Die im Rahmen eines Wahl-Abonnements ausgestellten Billette oder Coupons unterliegen den allgemeinen Rücknahme- und Umtauschbedingungen (siehe 3.1.12).
3.7.1 Wahl-Abo
Das Wahl-Abo kann über die gesamte Spielzeit hinweg bestellt werden. Der Kunde/die Kundin kann entweder die gewünschten Veranstaltungstermine angeben und erhält entsprechende Billette oder er/sie kann lediglich die gewünschten Produktionen wählen und erhält Coupons zur späteren Einlösung gegen reguläre Billette.
3.7.1.1 Ermässigung
Eine Ermässigung tritt nicht automatisch in Kraft, wenn der Kunde/die Kundin eine entsprechende Anzahl Billette im freien Verkauf erwirbt; stattdessen muss bei der Bestellung vom Kunden/von der Kundin darauf hingewiesen werden, dass er/sie ein Wahl-Abo bestellen möchte.
Der Kunde/die Kundin erhält ab 5 Eintritten 10 %, bei 8 oder mehr Eintritten 15 % Ermässigung auf den regulären Verkaufspreis. Die Eintritte können frei verteilt werden.
3.7.1.2 Coupons
Coupons gelten nicht als Billette, sondern müssen vor dem Veranstaltungsbesuch gegen solche eingelöst werden. Ein Coupon kann nur einmal gegen ein Billett eingelöst werden.
Für die Einlösung der Coupons sind grundsätzlich keine Platzkontingente hinterlegt, die rechtzeitige Einlösung obliegt dem Kunden/der Kundin. Nicht eingelöste Coupons verfallen am Ende der Spielzeit.
Der Preis eines Coupons berechnet sich nach der jeweils gewählten Produktion und Preiskategorie. Wird bei der Einlösung eine andere als die ursprünglich gebuchte Preiskategorie gewählt, zahlt der Kunde/die Kundin einen entsprechenden Aufpreis bzw. verzichtet auf die Vergütung der Differenz.
3.7.2 Andere Wahl-Abonnemente
Angebotsrahmen und Bedingungen zu anderen Wahl-Abonnementen werden jeweils einzeln kommuniziert.